Ummelden beim Umzug
Ein Umzug ist ein echter Kraftakt – nicht nur körperlich. Denn neben den physischen Strapazen bringt eine Übersiedelung auch eine Menge bürokratische Arbeit mit sich. Dabei liegt das größte Problem daran, dass das Ummelden der Adresse im Zuge eines Umzuges meist nicht richtig vorbereitet wird. Häufig werden Behörden, Vereine, Banken und andere Institutionen und wichtige Personen nicht über die Adressänderung informiert. Dies führt häufig zu bürokratischen Problemen bis zu Abmahnungen und Strafen. Damit der Umzug reibungslos über die Bühne geht, ist es demnach ratsam, schon vor dem Übersiedeln eine Liste anzulegen. Sammeln Sie konkret, wem die neue Adresse bekannt gegeben werden muss bzw. wo Sie sich nun ab-, an- oder ummelden müssen.
Sieben Dinge, die man bei der Umzugs-Ummeldung beachten muss
1. Ummelden bei Behörden und Ämtern
Der erste Weg nach einem Umzug führt zum Einwohnermeldeamt. Schließlich ist man offiziell verpflichtet, die Änderung der Wohnadresse zu melden. Dies trifft bei Ummeldungen zu, die mit einer Änderung der so genannten Wohnsitzqualität einhergehen – also wenn ein Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz deklariert wird und umgekehrt - oder wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird. Die Bekanntgabe der neuen Daten beim Meldeamt im Zuge einer Ummeldung ist auch unerlässlich hinsichtlich des Bezuges von Kindergeld- oder Bafög-Bezügen. Selbiges gilt für das Arbeitsamt und die Familienkasse. Für alle das Finanzamt betreffenden Fragen müssen Sie vorab klären, ob sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändert oder nicht. Im Falle von kleineren Gemeinden ist meist nur ein Finanzamt zuständig, in größeren Städten jedoch gibt es mehrere Ämter. Beachten Sie, dass Ihre Lohnsteuerkarte immer die gleiche bleibt, unabhängig von Ihrer neuen Adresse. Die Frist beim Einwohnermeldeamt gibt vor, dass Sie sich innerhalb von ein bis maximal zwei Wochen nach Adressänderung offiziell ummelden müssen.
2. Bekanntgabe der neuen Adresse bei Kredit- und Kundenkarten
Sofern Sie nach Ihrer Ummeldung beim selben Kreditinstitut bleiben, wird auch Ihre Kreditkarte automatisch der neuen Adresse angepasst. Geben Sie alsbald den zuständigen Instituten und Bausparkassen Ihre Adressänderung bekannt, um etwaigen Komplikationen vorzubeugen. Gebühren fallen dafür keine an. Alle anderen Unternehmen, von denen Sie Kundenkarten besitzen, wie z. B. Warenketten, Fitnesseinrichtungen, Automobilclubs etc., müssen ebenfalls von Ihnen persönlich informiert werden.
3. Ummelden bei Banken und Versicherungen
Oft geht eine Ummeldung des Wohnsitzes auch mit einem Ortswechsel einher, nicht bloß mit einer Adressänderung. In solchen Fällen kann es auch sein, dass Sie Ihre Bank-Filiale wechseln. Dann müssen Sie sich – am besten persönlich – in der alten Filiale ab- und in der neuen anmelden. Wenn Sie ein neues Konto anlegen oder das alte sperren lassen, transferieren Sie rechtzeitig sämtliche Lastschriften und Abbuchungsaufträge, damit es nicht zu bösen Überraschungen oder Mahnungen kommt. Dasselbe gilt für Versicherungen. Informieren Sie umgehend sämtliche Versicherungsinstitute über Ihren Umzug. Dazu zählen Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen sowie KFZ-Versicherungen. Nur so können Sie dauerhaften Schutz gewährleisten. Oft werden im Zuge einer Ummeldung auch neue Versicherungen abgeschlossen – z. B. eine Haushaltsversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung.
4. Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle
Neben der Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse für Ihre KFZ-Versicherung müssen Sie unbedingt auch bei der KFZ-Zulassungsstelle Ihre Daten ummelden. Es ist gesetzlich verpflichtend, Ihren Fahrzeugschein und -brief immer aktuell zu halten. Dazu benötigen Sie Ihre bisherigen Dokumente, einen Personalausweis und die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Sollten Sie in eine andere Stadt ziehen, benötigen Sie zudem vom bisherigen KFZ-Haftpflichtversicherer die Versicherungsbestätigungskarte zur Vorlage bei der neuen Stelle. Die Ummeldung an der KFZ-Zulassungsstelle ist deshalb so wichtig, da bei nicht aktuellen Meldedaten sogar eine Verkehrskontrolle oder ein herkömmlicher Strafzettel zu einer weiteren Strafe führen kann.
5. Informieren Sie auch Schulen und Kindergärten beim Umzug
Bei einem Ortswechsel kann es sein, dass Ihre Kinder ohnehin die Schule bzw. den Kindergarten wechseln. Ist das der Fall, so meldet man sich in der neuen pädagogischen Einrichtung gleich mit der neuen Adresse an. Handelt es sich beim Umzug jedoch lediglich um eine Adressänderung und Ihre Kinder besuchen weiterhin dieselbe Schule oder den selben Kindergarten, müssen Sie dem zuständigen Sekretariat die Ummeldung bekanntgeben. Auskünfte über neue schulische Einrichtungen bzw. bundesländerspezifische Unterschiede im Schulsystem können beim Schulamt nachgefragt werden.
6. Vereine, Mitgliedschaften, Abonnements und Rundfunk
Heutzutage genießt man als Mitglied unterschiedlicher Vereine, Geschäfte und dergleichen viele Vorteile und Rabatte. Diese Rabatte werden häufig in Form von Gutscheinen per Post versendet. Darum ist es notwendig, sämtliche Institutionen, bei denen Sie Mitglied sind, via Mail über Ihre Adressänderung in Kenntnis zu setzen. Falls Sie Zeitschriften oder Tageszeitungen abonniert haben, sollten auch diese zeitnah von Ihrer neuen Adresse erfahren. Auch, wenn Sie Rundfunkgebühren für Radio und Fernsehen entrichten, ist es Ihre Pflicht, die zuständige Behörde über die Adressänderung zu informieren. Dies gilt auch für Ihren Telefon- und Internetanbieter. Studierende einer Universität oder Fachhochschule sind ebenfalls verpflichtet, ihre Adresse zu aktualisieren: Dies lässt sich aber häufig selbstständig online durchführen.
7. Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
Da es selbst mit akribischer Vorbereitung sämtlicher Ummeldungen vorkommen kann, dass Sie etwas übersehen, sollten Sie als letztes „Fangnetz“ einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen. Dieser gilt auf Wunsch bis zu zwölf Monate lang und garantiert Ihnen, keine postalischen Zusendungen zu versäumen.